Startschuss für die neue Grundfähigkeits- versicherung

dieBayerische geht mit ihrer neuen Grundfähigkeitsversicherung an den Start!

Was kommt dabei raus, wenn ein Versicherer, Spezialisten und Vermittler zusammen ein Produkt entwickeln?

Man sollte meinen, ein unschlagbares Produkt das alles abdeckt, keine Lücken aufweist und dazu fast nichts kostet. Bevor ich diesen vermeintlichen Anspruch an das neue Produkt für mich überprüfe, mal was grundsätzliches zur Grundfähigkeitsversicherung.

Die Grundfähigkeitsversicherung hat sich mittlerweile über verschiedene Versicherer auf dem deutschen Markt etabliert. Obwohl dieses Produkt auch in die Kategorie „Absicherung der Arbeitskraft“ gehört, unterscheidet es sich doch grundsätzlich von der Berufsunfähigkeitsversicherung und ist meiner Meinung nach keine Alternative hierzu.

Ich verstehe die Grundfähigkeitsversicherung als Ergänzung zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung, oder als Absicherungsmöglichkeit für diejenigen, die auf Grund von Vorerkrankung(en), oder des Berufsbildes keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können.

Anders als die Berufsunfähigkeitsversicherung ist hier kein Bezug zum ausgeübten Beruf bzw. der ausgeübten Tätigkeit vorhanden, sondern es geht einzig und allein darum in wie weit Grundfähigkeiten des Menschen eingeschränkt, oder gar nicht mehr vorhanden sind. Grundfähigkeiten sind z.B. Sprechen, Hören, Sehen usw. Genau aus diesem Grund ist auch die Leistungsprüfung eine ganz andere: Verweisung, Umorganisation oder Einkommensminderung spielen bei der Grundfähigkeitsversicherung keine Rolle.

Die Anzahl der am Markt angebotenen Grundfähigkeitsversicherungen ist in den letzten Jahren stetig gestiegen, ein Vergleich dieser ist relativ schwierig, da jeder Versicherer sein Leistungsspektrum und die Gewichtung hierfür anders verteilt. Die Herausforderung für den Vermittler, die für den Kunden passende Grundfähigkeitsversicherung zu finden ist, zusammen mit dem Kunden die Grundfähigkeiten die dieser besonders braucht, oder aber absichern will zu erarbeiten und dann das am besten geeignetste Produkt bzw. den am best geeignetsten Anbieter zu finden.

Für mich ist bei der Auswahl der Grundfähigkeitsversicherung wichtig, dass die Leistungsauslöser (also was muss eintreten, damit der Kunde sein Leistungserwarten erfüllt bekommt) sauber ausformuliert ist.

Schauen wir doch mal nach, was die Bayerische nun besser oder anders macht, als der Markt.

Ich mache hier bewusst keinen Vergleich zwischen den einzelnen Anbietern und Produkten, sondern beschäftige mich ausschließlich mit dem ExistenzPlan der Bayerischen. Vergleichen und für seinen Kunden das passende Angebot am Markt suchen sollte jeder Vermittler, der sich mit der Arbeitskraftsicherung beschäftigt, können.

Den ExistenzPlan der Bayerischen (Produktname der Grundfähigkeitsversicherung bei der Bayerischen), gibt es in zwei Varianten. Aktiv und Kreativ, die sich in der Anzahl der versicherten Grundfähigkeiten unterscheiden und natürlich auch jeweils eine anders definierte Zielgruppe ansprechen, wie die Namen schon andeuten.

Insgesamt können so 20 verschiedene Grundfähigkeiten abgedeckt werden mit max. 3 Optionen zusätzlich.

Die Bedingungen lesen sich für mich klar, verständlich und sind sauber ausformuliert, ohne dass große Querverweise und Sprünge innerhalb des Bedingungswerks zu machen sind. Auch die Mitwirkungspflichten im Leistungsfall und die Pflichten nach der Anerkennung der Leistungspflicht sind klar und deutlich benannt. Negative Überraschungen finde ich hier nicht. Natürlich kann man unterschiedlicher Meinung zum Thema „einmalige Befristungsmöglichkeit“ des Leistungsanerkenntnisses sein, ich persönlich sehe das nicht unbedingt als Nachteil. Gerade bei unklaren Leistungsfällen kann hier eine einmalige Befristung eher zur Leistung, als zur Ablehnung führen. Hierfür hat aber jeder Vermittler seine eigene Ansicht, was auch gut ist.

Die Leistungsauslöser werden klar dargestellt.

Beispiel: Knien

Der Verlust der Grundfähigkeit Knien liegt vor, wenn die versicherte Person nicht mehr in der Lage ist sich auf einem ebenen und festen Untergrund mit beiden Knien auf den Boden hinzuknien und sich ohne Unterbrechung aus eigener Kraft (auch mit Abstützen auf dem Boden) wiederaufrichten kann.

Meine Highlights des ExistenzPlan sind allerdings die folgenden:

  • Gesundheitsfragen sind wenige und klar formuliert (Psychefrage nur wenn die Option „Psyche“ mitversichert werden soll.
  • Leistung schon ab Verlust einer Grundfähigkeit.
  • 6 Monate Prognose
  • Umfangreiche Nachversicherungsoptionen
  • Immer mitversichert ist der Verlust der Fähigkeit zum Autofahren (PKW). Diese liegt vor, wenn die versicherte Person aufgrund von körperlichen Ursachen nicht mehr zum Führen eines PKW in der Lage ist. Hierzu muss aus gesundheitlichen Gründen die Fahrerlaubnis für PKW nachweislich entzogen werden, was durch ein verkehrsmedizinisches Gutachten bestätigt werden muss. Die Bayerische legt aber noch einen drauf: Wenn die versicherte Person aus gesundheitlichen Gründen keine Fahrerlaubnis für PKW mehr erwerben kann, was ebenfalls durch ein verkehrsmedizinisches Gutachten nachgewiesen werden muss, gilt dies ebenfalls als Verlust der Grundfähigkeit und somit als Leistungsauslöser. Einzige Einschränkung ist, dass dies nur innerhalb der ersten zehn Jahre gilt, in dem die versicherte Person den Führerschein erstmals erwerben konnte oder könnte (was ein bisschen Interpretationsspielraum zulässt, wenn man an begleitetes Fahren mit 17 denkt).
  • Im Optionsbaustein Mobilität ist Fahrradfahren und die Nutzung des öffentlichen Personennah- und Fernverkehr mitversichert, für Pendler genial!
  • Optionsbaustein Psyche (schwere depressive Episode oder Schizophrenie): Dieser ist zwar gut definiert und verzichtet auf das Erfordernis eines stationären Aufenthaltes mit einer Mindestdauer,  allerdings sehe ich diese Bausteine immer als kritisch an, da hiermit oft der Anschein erweckt wird dass alle psychischen Erkrankungen mitversichert sind.
  • Pflegebedürftigkeit wird nach dem SGB-Begriff und ADL-Punkten definiert.
  • Eintrittsalter ist ab 3 Jahren definiert.
  • Die mitversicherte Wechseloption in eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung, ist ziemlich eingeschränkt, allerdings ergeben sich hierdurch u.U. Möglichkeiten später in eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu wechseln obwohl bei der Grundfähigkeitsversicherung die Psyche, aus welchen Gründen auch immer, nicht mit abgesichert wurde.

Der Wechsel in eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung geht nur bei Vorliegen der nachfolgenden Voraussetzungen:

  • Erstmalige Aufnahme einer auf mehr als 24 Monate befristeten oder unbefristeten beruflichen Tätigkeit nach erfolgreichem Abschluss einer Berufsausbildung oder eines staatlich anerkannten Studiums.
  • Die Grundfähigkeitenversicherung wurde ohne Erschwernisse (also Leistungsausschlüsse, Risikozuschläge o.ä.) abgeschlossen
  • Der Vertrag besteht seit mindestens 5 Jahren
  • Zum Zeitpunkt der Ausübung der Wechseloption steht ein Tarif für eine selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung für Neuabschlüsse offen
  • Die versicherte Person kann nach den dann geltenden  Annahmerichtlinien der Berufsunfähigkeitsversicherung diese überhaupt abschließen.

Mein Fazit:

Ein tolles und gut gelungenes Produkt, das mit Sicherheit in einigen Bereichen „die Nase“ vorn hat, noch dazu von einem Versicherer der immer wieder mit Innovationen und Zuverlässigkeit glänzt! Nicht zu vergessen, ein Lob an die Produktentwicklung bzw. das Produktmanagement der Bayerischen, den Mut zu haben „neue Wege“ zu gehen!

Daher klare Empfehlung sich den ExistenzPlan mal genauer anschauen, die Bedingungen lesen und dann an die passenden Kunden vermitteln.

Euer Alexander Stegmeier

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