Grundfähigkeiten

Grundfähigkeitenversicherung

Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsversicherung hat die Grundfähigkeitenversicherung keinerlei Bezug zur beruflichen Tätigkeit und zum Einkommen das daraus erzielt wird.

Insofern ist die Grundfähigkeitenversicherung nicht geeignet um Einkommensverluste auf Grund von Erkrankungen (dazu zähle ich auch Unfälle) abzusichern.

In der Grundfähigkeitenversicherung löst der Verlust einer oder mehrerer Grundfähigkeiten eine Rentenzahlung aus.

Welche Grundfähigkeiten das sind und unter welchen Voraussetzungen die Zahlung der Rente erfolgt, legt der jeweilige Versicherer in seinen Versicherungsbedingungen fest. Bei den Definitionen gibt es große Unterschiede auf die unbedingt zu achten ist. Wie bei allen anderen Versicherungsarten entscheidet nämlich der Bedingungstext über Leistung oder keine Leistung!

Am deutlichsten wird das am Beispiel bei „Gebrauch der Hände“

Allianz „Körperschutz-Police“ dieBayerische „ExistenzPlan“
Die versicherte Person ist weder mit der rechten noch mit der linken Hand in der Lage, eine Flasche mit Schraubverschluss zu öffnen
oder einen Schraubenzieher oder eine Rohrzange oder eine Schere bestimmungsgemäß zu benutzen. Beschwerden, die zu den motorischen Einschränkungen führen, müssen durch entsprechende krankhafte                                      Befunde erklärbar sein.
Der Verlust der Grundfähigkeit Gebrauch einer Hand (Greifen und Drehen) liegt vor, wenn die versicherte Person nicht mehr in der Lage ist, mit der rechten oder linken Hand eine geöffnete Flasche mit Schraubverschluss
zu schließen und wieder zu öffnen oder eine Schraube, die an ein gedübeltes Loch angesetzt ist, vollständig hinein- und wieder herauszudrehen oder eine Rohrzange bestimmungsgemäß zu benutzen.
Leistung erst wenn beide Hände dies nicht mehr können! Leistung bereits wenn eine Hand dies nicht mehr kann!

Sie sehen, wie wichtig der Vergleich von Versicherungsbedingungen ist!

Die am meisten definierten Grundfähigkeiten sind:

  • Sehen
  • Sprechen
  • Hören
  • Gebrauch der Hände
  • Gebrauch der Arme
  • Gehen
  • Stehen
  • Bücken
  • Knien
  • usw.

Welche das im einzelnen sind, ob eine Grundfähigkeitenversicherung zu Ihnen passt und welcher Anbieter für Sie am besten geeignet ist, das alles klären wir am besten in einem persönlichen Gespräch das Sie gerne hier anfordern können.

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