Leistungsunterschiede Krankentagegeldversicherung

Auf welche Klauseln muss geachtet werden? 

Heute zeige ich kurz auf, auf welche Klauseln bzw. Bedingungstexte bei der Auswahl der „richtigen“ Krankentagegeldversicherung im Zusammenspiel mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung geachtet werden sollte.

Wegfall der Leistung einer Krankentagegeldversicherung bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit oder Bezug einer Berufsunfähigkeitsrente

In den Bedingungen der meisten Krankentagegeldversicherer heißt es: Das Versicherungsverhältnis endet hinsichtlich der betroffenen versicherten Person mit dem Eintritt der Berufsunfähigkeit. Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person nach medizinischem Befund im bisher ausgeübten Beruf auf nicht absehbare Dauer mehr als 50% erwerbsunfähig ist.

Allerdings, so hat der Bundesgerichtshof am 30.06.2010 (AZ: IV ZR 163/09) entschieden, hat der Versicherer darzulegen und zu beweisen, dass im Sinne seiner Bedingungen, Berufsunfähigkeit eingetreten ist.

Die Formulierung der Berufsunfähigkeit in den Bedingungen der Krankentagegeldversicherung ist anders als in der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Insofern ist es denkbar, dass jemand Berufsunfähigkeitsrente aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung bezieht, aber im Sinne der Krankentagegeldversicherung nicht berufsunfähig ist und somit das Krankentagegeld weiter bezahlt wird.

Besonders aufzupassen gilt es, wenn ein Krankentagegeldversicherer in seinen Bedingungen als weiteren Beendigungsgrund den tatsächlichen Bezug einer Berufs- oder Erwerbsminderungsrente aufführt.

Dann gilt der Bezug einer Berufs- oder Erwerbsminderungsrente sofort als Beendigungsgrund der Zahlung des Krankentagegeldes.

In dieser Konstellation gibt es dann nur noch die Berufsunfähigkeitsrente und kein Krankentagegeld mehr!

Sie sehen, dass auch hier wieder die gezielte Beratung durch einen erfahrenen Fachmann einen großen finanziellen Vorteil bringen kann. Allein die Sicht auf den Preis einer Versicherung ist wieder einmal der falsche Ansatz.

Haben Sie Fragen zu diesem oder anderen Themen, berate ich Sie gerne.

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